Für die Versorgung mit Strom und Erdgas in der Grundversorgung gelten die gesetzlichen Vorschriften der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für Sondervertragsverhältnisse gelten die nachfolgenden ergänzenden Bedingungen in Verbindung mit den jeweils aktuellen Preisblättern.
Die aktuell gültigen Preisblätter zu sämtlichen Versorgungssparten finden Sie im Kundenportal unter portal.sw-lindenfels.de/tarife.
Diese ergänzenden Bedingungen gelten für alle Lieferverträge über Strom, Erdgas, Nahwärme und Trinkwasser der Stadtwerke Lindenfels GmbH (nachfolgend „Stadtwerke") mit Kunden, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen der StromGVV, GasGVV oder anderer Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Stadtwerke oder durch Aufnahme der Versorgung zustande. Bei Haushaltskunden ohne gesonderten Liefervertrag gilt die gesetzliche Grundversorgung gemäß StromGVV bzw. GasGVV.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preise. Preisanpassungen werden den Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Auf die Jahresrechnung werden monatliche Abschlagszahlungen gemäß Abschlagsplan erhoben.
Rechnungen und Abschlagsforderungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern nicht ein abweichendes SEPA-Lastschriftmandat besteht. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 € je Mahnung berechnet werden.
Die Stadtwerke sind berechtigt, die Versorgung zu unterbrechen, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt, die Sicherheit des Versorgungsnetzes gefährdet wird oder gesetzliche Gründe eine Unterbrechung erfordern. Die Wiederherstellung der Versorgung erfolgt nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes und Erstattung der entstandenen Kosten.
Die Haftung der Stadtwerke für Schäden, die durch eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Versorgung entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der StromGVV, GasGVV und der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Sonderverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform. In der Grundversorgung gelten die Kündigungsfristen der StromGVV bzw. GasGVV.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt.
Stand: März 2026